Rentals Egmond

Rücktrittskostenfonds

Rücktrittskostenfonds

Wir empfehlen ihnen teil an unserem Rücktrittskostenfonds teilzunehmen.

1. Warum sollte ich an dem Rücktrittskostenfonds teilnehmen?

Man geht natürlich nicht davon aus, dass der Urlaub ‘ins Wasser fällt’, z.B. weil Sie oder einer Ihrer Familienangehörigen durch Krankheit verhindert ist. Aber es gibt auch noch andere triftige Gründe, den Urlaub zu annulieren. Der Rücktrittskostenfonds schützt Sie gegen doppeltes Pech: Ihr Urlaub kann nicht stattfinden und Sie müssen trotzdem die Kosten zahlen. Der Abschluss an dem Rücktrittskostenfonds muss sofort bei der Buchung erfolgen. Dadurch werden Ihnen Kosten und Mühe erspart. Für die Teilnahme an dem Rücktrittskostenfonds ist es nicht erforderlich, zusätzliche Papiere auszufüllen oder Zahlungen zu verrichten. Kurz und gut, der Rücktrittskostenfonds ist bequem, einfach und billig.

2. Versicherung abschliessen und Kosten

Sie können nur zu Beginn Ihrer Buchung teilnehmen. In dem Buchungsformular erklären Sie, dass Sie teilnehmen möchten. Klicken Sie bei “Zusätzliche Kosten” auf das Feld mit “Rücktrittskostenfonds”. Gleichzeitig erklären Sie auf diese Weise, dass Sie die vorliegenden Bedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Der Versicherungsbeitrag ist 8% der Mietsumme.

Beispiel
Sie zahlen für Ihren Urlaub € 300,- dann beträgt der Beitrag nur € 24,--. Diese Kosten werden gesondert in Ihrer Mietbestätigung aufgeführt, Ihre Reservierungsbestätigung ist gleichzeitig Ihr Teilnahmebeweis. Der Rücktrittskostenfondsbeitrag wird gleich bei der Anzahlung entrichtet.

3. Wann tritt das Rücktrittskostenfonds in Kraft?

Erst nachdem bei Rentals Egmond der Rücktrittskostenfondsbeitrag eingegangen ist und aus nachfolgenden Gründen der Urlaub nicht angetreten werden kann, tritt die Rücktrittskostenfonds in Kraft:

  • Tod, Krankheit, schwerer Unfall des Versicherungsnehmers, seiner Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades, sowie Mitbewohner des Rücktrittskostenfondsteilnehmers.
  • Schwangerschaft mit Komplikationen des Versicherungsnehmers oder des Partners.
  • Durch plözliche Erkrankung mit dringender Einweisung in ein Krankenhaus des Rücktrittskostenfondsteilnehmers, seines Partners oder zu Hause wohnender Kinder.
  • Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers oder seines Arbeitsplatzes, zufolge Teilnehmer dort untentbehrlich ist.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses für mindestens 20 Stunden in der Woche, für mindestens ein halbes Jahr oder länger durch den Rücktrittskostenfondsteilnehmer nach einer Arbeitslosigkeit.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Kündigung.
  • Wenn dem Rücktrittskostenfondsteilnehmer auf unvorhergesehene Weise eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt wird, wenn auf unvorhergesehene Weise ein Umzug vorgenommen werden muss, infolge eines Wechsels oder Änderung der Arbeitsstelle.
  • Bei Ausfall des vom Rücktrittskostenfondsteilnehmer für die Reise zu benutzenden Fahrzeuges durch Diebstahl, Feuer, Explosion oder irgendeines anderen von außen her verursachten Unheils innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Anreisetag.
  • Entgültige Ehescheidung des Rücktrittskostenfondsteilnehmers, dieser Grund wird gleichgestellt an die Lösung eines beim Notar festgelegten Partnerschaft Vertrages.

Sollte jedoch ein Rücktritt stattfinden, bei welchem obengenannte Punkte nicht ausschlaggebend sind, so wird versucht, mit dem Rücktrittskostenfondsteilnehmer eine angemessene Lösung zu finden.

4. Welchen Ausschluss gibt es diesem Rücktrittskostenfonds?

Die Versicherungen schließen jedoch immer einen Kostenersatz aus, wenn:

  • Falsche Angaben und/ oder falsche Vortäuschungen gemacht wurden.
  • Ein Anspruch erhoben wird zufolge eines Ereignisses, das in(direkt) im Zusammenhang steht mit:
    - Höhere Gewalt, Bürgerkrieg, Aufstand, Innere Unruhen, Aufruhr und Meuterei;
    - Naturkatastrophen, Epidemien und Terrorismus;
    - Atomunfall.

Rentals Egmond behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen den Abschluss eines Rücktrittskostenfonds zu verweigern.

5. Wie geht man im Schadenfall vor?

  • Den Grund der Annulierung unverzüglich dem Rentals Egmond anzeigen, und zwar innerhalb von 3 Werktagen.
  • Mündlichen Meldungen folgen jederzeit schriftliche Bestätigungen.
  • Die Umstände, die zum Reiserücktritt geführt haben, müssen angezeigt werden, wenn man Anspruch auf das Rücktrittskostenfonds erheben möchte.
  • Nach Urlaubsende hat man kein Recht mehr auf Forderungen bezüglich finanziellen Ersatzes seitens der Rücktrittskostenfonds.

6. Wie groß ist die gewährte Leistung, wie lange dauert es, bis ich den Beitrag bekomme?

Wie groß die gewährte Leistung ist, hängt von einigen Umständen bzw. Fakten ab. Der gegebenenfalls zu empfangene Betrag, kann nie mehr sein, als derjenige, den sie an Rentals Egmond bezahlt haben. Die entstehenden Teilnahmekosten werden immer in voller Höhe davon abgezogen.

Sollte Ihr geplanter Urlaub, auf Grund der angegebenenen Umstände/Ursachen nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen, erfolgt eine Rückzahlung der nicht wahrgenommenen Urlaubstage (abzüglich der Kosten der Rücktrittskostenfonds und der Reservierungskosten).

Ohne Sonderumstände (z.B. Unklarheiten bei Rechtslage) hören Sie innerhalb von einer Woche, nach dem Rentals Egmond Ihre schriftliche Bestätigung empfangen hat, ob Sie das Recht haben auf eine Auszahlung aus dem Rücktrittskostenfonds. Sie erfahren dann auch, wieviel Sie erhalten. Innerhalb von sechs Wochen wird die Auszahlung auf Ihrem Bankkonto überwiesen.

Eventuelle Bankkosten gehen zu Ihren Lasten.